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   BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03   

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https://dejure.org/2006,11090
BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03 (https://dejure.org/2006,11090)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2006 - VIII R 76/03 (https://dejure.org/2006,11090)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2006 - VIII R 76/03 (https://dejure.org/2006,11090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    BerlinFG § 17 Abs. 2; ; BerlinFG § 17 Abs. 5; ; EStDV § 55 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 20; ; EStG § 22 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Überschusserzielungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Euro-Kompakt-Rente und Euro-Berlin-Darlehen mit Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei "Euro-Kompakt-Rente"

  • IWW (Kurzinformation)

    LV-Finanzierung - Einkünfteerzielungsabsicht bei "Euro-Kompakt-Rente

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStDV § 55 Abs 1 Nr 3, BerlinFG § 17 Abs 2, EStG § 20 Abs 1 Nr 7
    Einkünfteerzielungsabsicht; Ertragsanteil; Kapitaleinkünfte; Prognosezeitraum; Rentenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 668
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Auch die Erzielung von Einkünften aus Leibrenten setzt die Absicht voraus, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (BFH-Urteile vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BFHE 172, 31, BStBl II 1993, 867, unter 4.a der Gründe, und vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.).

    Der Zeitraum, für den die Überschussprognose vorzunehmen ist, entspricht bei den Einkünften aus Leibrenten im Regelfall der Gesamtdauer der Vermögensnutzung (BFH-Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.b der Gründe).

    Maßgebend sind dabei allein die bei Vertragsschluss erkennbaren Verhältnisse, da sich der Rentenberechtigte bereits zu diesem Zeitpunkt endgültig gebunden hat (BFH-Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.4.a aa der Gründe).

    Bei den sonstigen Einkünften aus Leibrenten kommt es auf den mutmaßlichen Überschuss der Ertragsanteile über die Werbungskosten an (BFH-Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.b cc der Gründe, m.w.N.).

    Maßgeblich ist, dass zu dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Konzept erkennbar ist, das einen solchen Überschuss möglich erscheinen lässt (BFH-Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.c der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Im Streitfall sind in die Überschussprognose auch diejenigen steuerpflichtigen Einnahmen einzubeziehen, die voraussichtlich der T nach dem Tod der Kläger als Rente zufließen werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. September 2004 X R 29/02, BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, unter II.2. der Gründe zur Hinterbliebenenrente).

    Ohne die Rentenberechtigung der T wäre entweder --bei unveränderter Höhe des Einmalbetrags-- die an die Kläger zu zahlende Rente höher ausgefallen, was ihre steuerpflichtigen Einnahmen erhöht hätte, oder der Einmalbetrag wäre --bei unveränderter Höhe der monatlichen Rentenzahlung-- geringer ausgefallen, womit sich die Finanzierungskosten entsprechend vermindert hätten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, unter II.2.a der Gründe).

    Denn wenn die Parteien des Rentenversicherungsvertrags die Zahlung einer Rente an einen überlebenden Dritten ausdrücklich vereinbart haben, geht es gerade nicht mehr lediglich um die höchstpersönliche Versorgung desjenigen, der den Einmalbetrag zahlt, sondern zusätzlich auch um die Versorgung des Dritten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234, unter II.2.d der Gründe).

    Da die Rente der T auf einem eigenständigen, zunächst aufschiebend bedingten Recht beruht, ist im Rahmen der Überschussprognose insoweit der sich nach Maßgabe des Beginns dieser Rente ergebende niedrigere Ertragsanteil anzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234).

    b) Bei der Berücksichtigung der T im Rahmen der Überschussprognose ist bezüglich der auf T entfallenden Einnahmen (Rente p.a. x Ertragsanteil x Lebenserwartung nach der bei Vertragsschluss aktuellen Sterbetafel) der Ertragsanteil nach Maßgabe des Beginns der Rente anzusetzen (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 208, 129, BStBl II 2006, 234).

  • BFH, 01.10.1996 - VIII R 88/94

    Zum Abzug von Schuldzinsen für ein mit Kredit finanziertes Berlin-Darlehen als

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Auch bei teilweiser Begleichung einer refinanzierten verzinslichen Darlehensforderung des Steuerpflichtigen entfällt der wirtschaftliche Zusammenhang der für den Refinanzierungskredit aufgewendeten Schuldzinsen mit den Zinseinkünften aus dem betreffenden Darlehen grundsätzlich in dem Verhältnis des Tilgungsbeitrags zur ursprünglichen Darlehensvaluta (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1996 VIII R 88/94, BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424).

    Auch wurden die Ansprüche aus den Berlin-Darlehen nur zur Sicherung der Refinanzierungskredite an die Bank abgetreten, dies auch nicht etwa an Erfüllungs statt (BFH-Urteil in BFHE 182, 320, BStBl II 1997, 424, unter 2.b bb der Gründe).

  • BFH, 23.03.1994 - I B 170/93

    Begehren auf Verpflichtung des Finanzamtes zur Festsetzung einer Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Es handelt sich um verschiedene Streitgegenstände (BFH-Beschluss vom 23. März 1994 I B 170/93, BFH/NV 1995, 36, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Darüber hinaus habe die Finanzverwaltung im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) die Auffassung vertreten, dass für die Beurteilung der Frage, ob bei einem kreditfinanzierten Berlin-Darlehen ein positiver Überschuss erwirtschaftet werde, die nach § 17 Abs. 2 BerlinFG gewährte Steuerminderung als Ertrag der Kapitalanlage zu berücksichtigen sei.
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97

    Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Die Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rentenversicherung gegen Einmalbetrag sind dem Bereich der sonstigen Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.1989 - VIII R 30/88

    Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten eines Wertpapiers keine

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn ein objektiver Zusammenhang der Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27. Juni 1989 VIII R 30/88, BFHE 157, 541, BStBl II 1989, 934, m.w.N.).
  • BFH, 05.05.1993 - X R 128/90

    Schuldzinsen und andere Aufwendungen zur Kreditfinanzierung eines nach § 1587o

    Auszug aus BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03
    Auch die Erzielung von Einkünften aus Leibrenten setzt die Absicht voraus, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (BFH-Urteile vom 5. Mai 1993 X R 128/90, BFHE 172, 31, BStBl II 1993, 867, unter 4.a der Gründe, und vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 29/02

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass bei Leibrenten --anders als bei Immobilien-- nicht auf die gesamte Laufzeit der Investition, sondern nur auf die Fruchtziehung durch den jeweiligen Steuerpflichtigen abzustellen sei, weil Renten typischerweise der höchstpersönlichen Versorgung des Empfängers dienten, während sich Immobilieninvestitionen aufgrund der Besonderheiten des dortigen Marktes nur bei einer objektbezogenen Betrachtung rechneten (so aber FG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2001 12 K 6068/97, EFG 2004, 788, Revision VIII R 76/03).
  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 63/17

    § 48, § 48d EStG

    bbb) Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BFH-Urteil vom 28. August 2015 V R 7/14, BStBl II 2015, 682 [BFH 28.08.2014 - V R 7/14] ; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2014 XI S 8/14, BFH/NV 2014, 1601; BGH-Urteil vom 22. Juli 1998 VIII ZR 220/97, juris; BGH-Urteil vom 3. März 2004 VIII R 76/03, juris) und der Verweis auf die steuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken gemäß der Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2016 führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Sachinbegriffen - Keine

    Zu dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss ein Konzept erkennbar sein, das einen solchen Überschuss möglich erscheinen lässt (BFH-Urteile vom 7. November 2006 VIII R 76/03, BFH/NV 2007, 668; vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.c der Gründe, m.w.N.; vgl. zur Notwendigkeit eines schlüssigen Betriebskonzepts auch bei betrieblichen Einkünften BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 66/17

    § 48, § 48d EStG

    bbb) Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen (BFH-Urteil vom 28. August 2015 V R 7/14, BStBl II 2015, 682 [BFH 28.08.2014 - V R 7/14] ; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2014 XI S 8/14, BFH/NV 2014, 1601; BGH-Urteil vom 22. Juli 1998 VIII ZR 220/97, juris; BGH-Urteil vom 3. März 2004 VIII R 76/03, juris) und der Verweis auf die steuerliche Behandlung von Blockheizkraftwerken gemäß der Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2016 führen zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 12 K 61/02

    Voraussetzung für die Besteuerung von Erträgen aus einer im Rahmen der sog.

    Die Werbungskosten sind nicht im Hinblick darauf aufzuteilen, dass laufende Zahlungen aus Kapitalrückzahlung und Ertrag bestehen (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl. II 2000, 267; vom 16. September 2004 X R 29/02, BFHE 208, 129, BStBl. 2006, 234; vom 7. November 2006 VIII R 76/03, BFH/NV 2007, 668 betr.
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 5 K 5366/08

    Überschusserzielungsabsicht im Zusammenhang mit dem Abschluss einer sog.

    Die Finanzierungsaufwendungen können grundsätzlich als Abzugsposten berücksichtigt werden, wenn die Schuldaufnahme dazu gedient hat, steuerbare und steuerpflichtige Einkünfte zu ermöglichen bzw. zu fördern (vgl. Urteil BFH vom 5. Mai 1993 X R 128/90, Bundessteuerblatt -BStBl- Teil II 1993, 867; Urteil des BFH vom 7. November 2006 VIII R 76/03, Sammlung nichtamtlich veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2007, 668).
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